Der Bund hat alle Bürger auf dem Radar
saldo 03/2017 vomvon Thomas Lattmann, Redaktion saldo
Schweizer Telekomfirmen müssen die Verbindungsdaten all ihrer Kunden sechs Monate lang speichern. In der EU ist dies laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unzulässig.

Gespeichert wird, wann, wo, wie und mit wem die Schweizer übers Internet, Handy oder Festnetz kommunizieren. Die Daten werden von den Behörden auch genutzt: Im Jahr 2015 forderten sie 185 941 Auskünfte über einzelne Kunden.
Gegen diese Massenüberwachung wehrt sich der Verein Digitale Gesellschaft. Denn die gesammelten Daten sind keineswegs harmlos: Sie erlauben tiefe Einblicke ins Privatleben.
Trotzdem wird die Überwachung der Bürger noch verstärkt. Das Parlament hat im letzten Frühling das Überwachungsgesetz revidiert. [...]