1 Autofahrer, die ohne eigenes Verschulden in einen Unfall mit Fussgängern oder Velofahrern verwickelt werden, ­haften nicht für Schäden.

Richtig ist: Autos stellen eine Gefahr für schwächere Verkehrsteilnehmer dar. Folge: Bei Zusammenstössen zwischen ­Autos und Fussgängern, Velo- und Mofa­fahrern sowie auch mit Tieren bleibt in den meisten Fällen ein Teil des Schadens am Autofahrer beziehungs...