1 Ist der Abschluss einer Privathaft­pflichtversicherung obligatorisch?

Nein. Es handelt sich um eine freiwillige Versicherung. Sie ist empfehlenswert. Denn wer einer anderen Person einen finanziellen Schaden zufügt, muss dafür mit seinem Einkommen und Vermögen geradestehen. Die Haftpflicht besteht auch für fahrlässige Handlungen. Körperverlet­zungen können für den Verursacher sehr teuer werden. Die Prämie einer Privathaft­ pflicht ist mit nur wenigen Hundert Fran­ken pro Jahr gering.

2 Ist es möglich, eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung wieder rückgängig zu machen?

Ja. Privatversicherungsverträge kann man nach Abschluss per Brief oder per E-Mail innert 14 Tagen widerrufen.

3 Kann man Mehrjahresverträge vor Ablauf kündigen?

Ja, aber nur Versicherungsverträge mit einer Dauer von mehr als drei Jahren. Solche lassen sich mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende des dritten und jedes darauffolgenden Versicherungsjahres kündigen. Auch im Schadenfall kann man vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Das­selbe gilt, wenn die Versicherungsgesell­schaft die Prämie erhöht oder sich die Ver­sicherungsbedingungen verschlechtern.

4 Wie hoch ist die Deckungssumme einer Privathaftpflichtversicherung?

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zum Deckungsumfang. Entscheidend ist, was in den Versicherungsbedingungen steht. In den meisten Fällen beträgt die vereinbarte Garantiesumme 5 Millionen Franken.

5 Sollen Eltern auch für ihre Kinder Haftpflichtversicherungen abschliessen?

Nein, das ist nicht nötig. Kinder unter 18 Jahren sind in der Familienpolice mit­versichert. Ob und wie lange Kinder über 18 Jahre gedeckt sind, hängt vom Vertrag ab.

6 Zahlt die Versicherung für alle Schä­den, die Kinder angerichtet haben?

Nein. Die Haftpflichtversicherung der El­tern muss grundsätzlich nur dann für Schä­den einstehen, wenn das Kind urteilsfähig ist oder wenn die Eltern ihr Kind ungenügend beaufsichtigt haben. Für Kleinkinder haben die Versicherer eine Sonderlösung getroffen: Sie verpflichten sich, Schäden auch dann zu übernehmen, wenn die Kin­der nicht urteilsfähig sind.

7 Zahlt die Haftpflichtversicherung auch für grobfahrlässig entstandene Schäden?

Ja. Sie kann aber ihre Zahlungen kürzen, wenn die versicherte Person ihre Sorgfalts­pflicht grob verletzte. Ganz verweigern kann sie die Zahlung, wenn der Schaden absichtlich herbeigeführt wurde.

8 Kommt die Versicherung für Schäden auf, die ein Familienmitglied einem anderen zufügte?

Nein. Schäden von Personen, die mit einer versicherten Person im gleichen Haushalt leben, sind nicht versichert.

9  Wie viel bezahlt die Haftpflicht­ versicherung bei einem beschädigten Gegenstand?

Versichert ist nur der Zeitwert, also der Wert zum Zeitpunkt des Schadenereignis­ses unter Berücksichtigung der Amortisa­tion. Ist die Lebensdauer eines Gegenstands überschritten, gibt es kein Geld.

10 Können Geschädigte die Versicherung des Haftpflichtigen direkt belangen?

Ja. Sie können ihre Ansprüche direkt beim Haftpflichtversicherer des Verursachers gel­tend machen.