1 Kann man sich mit einem Privat­konkurs aller Schulden entledigen?

Nein. Die Schulden bleiben bestehen. Für den ungedeckten Teil ihrer Forderung erhalten die Gläubiger einen Konkursverlustschein. Damit können sie den Schuldner später wieder betreiben, sobald dieser zu neuem Vermögen gekommen ist. 

2 Für wen ist ein Privatkonkurs ­sinnvoll?

Für überschuldete Leute, die zwar genug verdienen, um die laufenden Ausgaben zu bezahlen – aber zu wenig, um ihre Schulden abzuzahlen. Vor einem Entscheid sollten Überschuldete aber bei einer Schuldenberatungsstelle Rat einholen. Adressen von Beratungsstellen findet man unter dem Link Schuldeninfo.ch.

3 Wann ist ein Privatkonkurs möglich?

Der Schuldner muss den Nachweis erbringen, dass bei ihm eine Schuldensanierung nicht möglich ist. Das ist je nach Gerichts­praxis dann der Fall, wenn man nicht so viel verdient, dass man innert drei Jahren 30 bis 50 Prozent der Schulden zurück­zahlen kann. 

4 Kann der Privatkonkurs vom Gericht verweigert werden?

Ja, das Bezirksgericht Aarau zum Beispiel beurteilt einen Konkurs als missbräuchlich, wenn ein Schuldner überhaupt kein Ver­mögen hat, das an die Gläubiger verteilt werden kann. Die Gerichte in Zürich oder St. Gallen dagegen eröffnen auch in solchen Fällen einen Konkurs. 

5 Kostet der Privatkonkurs etwas? 

Ja. Das Verfahren kostet je nach Schwierigkeit und Anzahl Gläubiger zwischen 3000 und 5000 Franken. Vor der Konkurseröffnung muss der Schuldner ­einen Kostenvorschuss leisten. Je nach ­Gericht beträgt dieser zwischen 200 Franken (Bezirksgericht Appenzell Innerrhoden) und 5000 Franken (Regionalgericht Bern- Mittelland). 

6 Wo und wie muss man das Gesuch für ­einen Privatkonkurs einreichen?

Der Schuldner muss die Insolvenzerklärung beim Gericht an seinem Wohnsitz einreichen und mit Unterlagen belegen, dass eine Sanierung nicht möglich ist. Dafür stellen die meisten Gerichte ein Formular zur Verfügung. Welche Unterlagen genau verlangt werden, erfahren Betroffene vom Gericht. 

7 Wie verläuft das Konkursverfahren?

Das Konkursamt publiziert den Konkurs im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» und im Amtsblatt des Kantons. Danach verwertet es das Vermögen des Schuldners. Einen allfälligen Erlös verteilt es an die Gläubiger, die ihre Forderung ­angemeldet haben. Für ihre ungedeckten Forderungen erhalten die Gläubiger einen Konkursverlustschein. 

8 Wie lange ist der Konkursverlustschein gültig?

Er verjährt erst nach 20 Jahren. Eine er­neute Betreibung unterbricht die Verjährungsfrist. Danach beginnt eine neue, ­wiederum 20-jährige Frist. 

9 Kann sich der Schuldner gegen die ­Betreibung einer Konkursschuld ­wehren?

Ja, indem er Rechtsvorschlag erhebt und auf den Zahlungsbefehl schreibt, er verfüge über kein neues Vermögen. 

10 Was gilt als neues Vermögen?

Das wird von Gericht zu Gericht ­u­nterschiedlich interpretiert. Ein Auto stellt in der Regel kein neues Vermögen dar, sofern es nicht besonders wertvoll ist. Je nach Gericht gilt aber bereits eine Erbschaft von wenigen Tausend Franken als neues Vermögen – oder ein Einkommen, das es erlaubt, etwas Geld auf die Seite zu legen.