1 Dürfen Angestellte für Bewerbungs­gespräche freinehmen? 

Gemäss Gesetz haben Angestellte im ge­kündigten ­Arbeitsverhältnis Anspruch auf freie Zeit für Bewerbungsgespräche – ­unabhängig ­davon, ob der Arbeitgeber oder der ­An­ge­stellte gekündigt hat. Teilzeitange­stellte haben den Termin nach Möglich­keit ausserhalb ihrer Arbeitsstunden zu vereinbaren.

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