1 Wer kann Verträge abschliessen? 

Zum Abschluss von Verträgen ist die Handlungsfähigkeit erforderlich. Handlungsfähig ist, wer volljährig und urteils­fähig ist. Letzteres gilt, wenn man geistig in der Lage ist, eine Situation zu verstehen und vernünftig zu handeln. 

2 Können auch Minderjährige gültige Verträge abschliessen? 

Ja. Minderjährige benötigen aber die Zustimmung der Eltern, damit ein Vertrag ­gültig ist. Diese können einen Vertragsabschluss auch nachträglich genehmigen. Und: Über ihr ­Taschengeld dürfen Kinder allein ver­fügen. Die mit Taschengeld bezahlten Käufe sind rechtsgültig.

3 Sind Verträge nur gültig, wenn sie schriftlich abgeschlossen werden? 

Nein. Viele Verträge sind auch mündlich gültig – etwa die meisten Kauf-, Miet- und Arbeits­verträge. Bei wichtigen Verträgen empfiehlt sich aus Beweisgründen trotzdem die Schriftlichkeit.

4 Was braucht es, damit Verträge als schriftlich abgeschlossen gelten? 

Sie müssen von den Parteien von Hand ­unterschrieben oder mit einer gesetzlich anerkannten elektronischen Signatur unterzeichnet sein.

5 Gibt es weitere Voraussetzungen für die Gültigkeit?

Ja. In Partnervermittlungs- oder Konsumkreditverträgen darf zum Beispiel der Hinweis auf das Widerrufsrecht nicht fehlen. Ehe-, Erb- und Grundstücksverträge müssen notariell beurkundet werden.

6 Wann sind Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) gültig? 

Grundsätzlich nur dann, wenn man die AGB vor dem Vertragsabschluss lesen ­konnte und sie anschliessend akzeptiert hat. Sie sind nur rechtsgültig, wenn sie nicht ­unlauter, unklar oder ungewöhnlich sind. 

7 Kann man für Dritte gültige Verträge abschliessen? 

Ja, allerdings nur mit einer entsprechenden Vollmacht. Andernfalls kommt nur dann ein ­gültiger Vertrag zustande, wenn der Ver­tretene diesen nachträglich genehmigt. 

8 Kann ein Beistand für eine verbei­ständete Person gültige Verträge ­eingehen? 

Ja. Allerdings nur, wenn er von der Erwachsenenschutzbehörde dafür ermächtigt wurde.

9 Darf man nach der Unterzeichnung noch von einem Vertrag zurücktreten? 

Nur wenn der Vertrag ein Widerrufsrecht vorsieht oder wenn man ihn von Gesetzes wegen widerrufen kann. Ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht hat man bei ­Partnervermittlungs- oder Konsumkreditverträgen sowie bei Haustürgeschäften. 

10 Gibt es weitere Fälle, in denen Verträge einseitig rückgängig ­gemacht werden können? 

Verträge können aus bestimmten Gründen im Nachhinein angefochten werden. Zum Beispiel bei einer Übervorteilung: Diese liegt dann vor, wenn ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und ­Gegenleistung besteht und die Unerfahrenheit, eine Notlage oder der Leichtsinn der übervorteilten Person ausgenutzt wurde. Oder wenn man  einem wesentlichen ­Irrtum unterlag, getäuscht oder unter ­Drohung zum Vertragsabschluss bewegt wurde.