1 Wann haften die Bergbahnen bei Unfällen auf Skipisten?

Beim Skifahren gilt das Prinzip der Eigenverantwortung: Man fährt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Bergbahnen können nach einem Unfall aber belangt werden, wenn sie zumutbare Schutzmassnahmen vernachlässigten. Beispiele: Sie sperren ­lawinengefährdete Pisten nicht oder warnen ungenügend vor gefährlichen Hindernissen auf der Piste.

2 Wer haftet bei ...