Wer keine Werbeanrufe erhalten will, kann das mit einem Sterneintrag im ­Telefonbuch untersagen. Ein Callcenter rief Kunden mit Sterneintrag trotzdem an. 46 reklamierten beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach den Chef des Callcenters frei. Das Obergericht Bern hingegen verurteilte ihn wegen unlauteren Wettbewerbs. Der Beschuldigte wehrte sich, es liege eine Geschäfts­beziehung vor. Dann darf ein Callcenter trotz Stern­eintrag ­anrufen. Das Bun­desgericht bestätigte die Verurteilung. Eine Kundin hatte sieben Jahre zuvor Nahrungsergänzungsmittel eingekauft. Nach so langer Zeit ­liege keine Geschäfts­be­ziehung mehr vor. Bei Alltagsgütern ­seien Werbeanrufe nur bis sechs Monate nach dem letzten Kontakt zulässig.

Bundesgericht, Urteil 6B_978/2020 vom 16. November 2022