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09.02.2023
Wer keine Werbeanrufe erhalten will, kann das mit einem Sterneintrag im Telefonbuch untersagen. Ein Callcenter rief Kunden mit Sterneintrag trotzdem an. 46 reklamierten beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach den Chef des Callcenters frei. Das Obergericht Bern hingegen verurteilte ihn wegen unlauteren Wettbewerbs. Der Beschuldigte wehrte sich, es liege eine Geschäftsbeziehung vor. Dann darf ein Callcenter trotz Sterneintrag anrufen. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung. Eine Kundin hatte sieben Jahre zuvor Nahrungsergänzungsmittel eingekauft. Nach so langer Zeit liege keine Geschäftsbeziehung mehr vor. Bei Alltagsgütern seien Werbeanrufe nur bis sechs Monate nach dem letzten Kontakt zulässig.
Bundesgericht, Urteil 6B_978/2020 vom 16. November 2022
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