Eine IV-Rentnerin aus dem Kanton ­Zürich erhielt Ergänzungsleistungen. Nach dem Tod ihres Vaters verzichtete sie bei der Erbschaft auf ihren Pflichtteil. Grund: Beim Tod der Partnerin ­ihres ­Vaters würde sie später mehr ­erben. Das Amt für Zusatzleistungen strich der Frau wegen des Erbverzichts die Ergänzungsleistungen. Die Frau wehrte sich ohne Erfolg bis vor Bundesgericht. Die Richter machten klar: Wer freiwillig auf Vermögen verzichte, habe weniger Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Bundesgericht, Urteil 9C_240/2022 vom 14. Oktober 2022