Ein Luzerner parkierte seinen Smart ­regelmässig so auf seinem Parkplatz, dass der Nachbarparkplatz versperrt war. Das Bezirksgericht Luzern verurteilte den ­Autofahrer wegen mehrfacher Nötigung zu ­einer bedingten Strafe von 9000 Fran­ken. Das Kantons­gericht Luzern reduzierte die Strafe auf 7200 Franken. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid. 

Bundesgericht, Urteil 6B_941/2022 vom 23. November 2022