Der Kläger besitzt ein Kampfsportstudio. Er ist groß, durchtrainiert und Mitte 50. Im Verhandlungsraum des Bezirksgerichts Dielsdorf ZH sitzt ihm der eher schmächtige und einige Jahre jüngere Beklagte gegenüber. Beide sind ohne Anwalt vor dem Einzel­richter erschienen. Es geht nur um eine geringfügige Forderung. 

Der Kläger schildert den Sachverhalt. Seit August 2011 besuchte der Beklagte bei ihm Kampfsportkurse. Der Preis betrug gem&auml...