Ein 52-jähriger Skifahrer aus dem ­Kanton St. Gallen setzte in unebenem Gelände den Stock ein, um einen Sturz zu verhindern. Durch den heftigen Schlag verletzte er seine linke Schulter. Die Unfallversicherung des Arbeitgebers verweigerte die Leistung. Es handle sich nicht um einen ­Unfall – denn es ­fehle an ­einer äusseren Einwirkung und an ­einem ungewöhn­lichen Bewegungsablauf, der zur Ver­letzung geführt habe. Aus diesem Grund müsse die Krankenkasse die Heilungskosten übernehmen. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigten den Entscheid. 

Bundesgericht, Urteil 8C_589/2021 vom 17. Dezember 2021