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09.02.2023
Eine Lehrerin aus dem Baselbiet wollte während des Turnunterrichts an einem grossen Springseil eine Sprungabfolge vorzeigen. Dabei blieb sie am Seil hängen, stürzte und riss sich die Achillessehne. Die Unfallversicherung verweigerte jedoch die Leistung, da kein ungewöhnliches Ereignis vorliege. Das Kantonsgericht Baselland gab der Lehrerin recht. Das Hängenbleiben mit Sturz als Folge sei ein Unfall.
Kantonsgericht Baselland, Urteil 725 21 215 vom 31. März 2022
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