Nein. Zwar verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn ein Arbeitgeber kündigt und der Arbeitnehmer anschliessend während der Kündigungsfrist erkrankt. Ihre einmonatige Kündigungsfrist begann jedoch nicht mit dem Erhalt der Kündigung zu laufen. Gerechnet wird laut Bundesgericht so: Kündigungsendtermin ist in Ihrem Fall Ende März. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Diese wird vom Endtermin aus berechnet und umfasst den März. Sie waren aber im Februar krank – und nicht in der Kündigungsfrist. Dehalb kann sie sich aufgrund der Krankheit nicht verlängern.