Ein Wirt aus Freiburg warf einer ­Kellnerin vor, sie habe Trinkgelder im Betrag von 1800 Franken gestohlen ­sowie zwei Colas und einen Wein absichtlich nicht getippt. Er kündigte der ­Angestellten fristlos. Die Frau wehrte sich vor Arbeitsgericht gegen die Ent­lassung. Mit Erfolg: Das Gericht sprach ihr 28 218 Franken Lohn und Entschä­digung zu. Das Kantonsgericht Freiburg bestätigte das Urteil: Der Verdacht, eine Straftat begangen zu haben, reiche nicht aus für eine fristlose Entlassung.

Kantonsgericht Freiburg, Urteil 102 2022 124 vom 10. November 2022