Eine Bernerin lernte in den Ferien beim Volleyballtraining einen Mann kennen. Er gab sich als Anlageberater aus. Die beiden blieben in Kontakt. Die Frau machte eine Erbschaft und wusste nicht, wie sie das Geld verwalten soll. Der vermeintliche Banker erklärte sich bereit, eine halbe Million Franken für sie an­zulegen. Er zweigte das Geld allerdings ab und gab es selber aus, statt es anzu­legen.

Das Wirtschaftsstrafgericht Bern verurteilte den Mann unter anderem ­wegen Betrugs zu drei Jahren Haft. Der Verurteilte wehrte sich dagegen, die Frau habe ihm das Geld leichtfertig ­anvertraut. Sie hätte sich vor der Überweisung des Geldes über ihn informieren können. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung: Der Beschuldigte habe die Unerfahrenheit der Anlegerin ausgenützt.

Bundesgericht, Urteil 6B_310/2021 vom 5. Oktober 2022