Ein Automobilist fuhr an einem Winterabend im Luzerner Stadtzentrum über einen Fussgängerstreifen. Die Ampel stand seit sechs Sekunden auf Rot, und zwei Personen hatten den Streifen bereits betreten. Dies stellte die Polizei auf dem Radarfoto fest. Der Mann kam daher nicht mit einer einfachen Verkehrsbusse davon.

Der Fall ging an die Staatsanwaltschaft, die ihn mit einer ­bedingten Geldstrafe von 3600 Franken und einer Busse von 900 Franken wegen grober Verkehrsregelverletzung ­bestrafte. Das Bezirksgericht Luzern, das Kantonsgericht und das Bundes­gericht bestätigten die Verurteilung. Der Fahrer kassierte letztlich eine ­Geldstrafe von 1600 Franken und eine Busse von 400 Franken. Dazu kamen Verfahrenskosten von mehreren Tausend Franken.

Bundesgericht, Urteil 7B_257/2022 vom 4. Dezember 2023