Ein Schüler aus dem Kanton Solothurn meldete sich bei einer Privatschule für einen einjährigen Maturitätskurs an. Bereits einen Monat später kündigte er den Vertrag aus gesundheitlichen Gründen. Die Schule forderte trotz Arztzeugnis das ganze Schulgeld von 34 635 Franken ein. Der Schüler verweigerte die Zahlung, worauf die Schule den Betrag beim Gericht Thal-Gäu SO geltend machte. Es wies die Klage ab. Das Obergericht Solothurn hingegen gab der Schule recht: Der Vertrag sehe vor, dass der Schüler auch bei vorzeitigem Ausstieg die vollen Kosten für das ganze Jahr tragen müsse. Diese Bestimmung sei gültig.

Obergericht Solothurn, Urteil ZKBES. 2021.105 vom 2. November 2021