Eine Frau aus dem Kanton Thurgau ­wurde mehrmals vom Veterinäramt ­kontrolliert. Das Amt kritisierte, dass sie Tiere verwahrlosen liess. Die Frau hielt sich nicht an die Auflagen. Daraufhin beschlagnahmte das Amt 18 Katzen, 2 Hunde, 4 Kaninchen, 7 Hühner und 4 Rennmäuse. Die Frau wurde zudem mit einem Tierhalteverbot belegt. Dagegen wehrte sie sich ohne Erfolg bis vor Bundes­gericht. Begründung: Das Verbot sei verhältnismässig, um die Tiere zu schützen.

Bundesgericht, Urteil 2C_576/2021 vom 8. September 2022