Eine kinderlose 82-jä­hrige Witwe aus dem Kanton Zürich erhielt 2006 die ­Diagnose einer fortschreitenden Demenz. Zwei Jahre später verfasste sie ein Testament, in dem sie einen Neffen als Haupt­erben einsetzte. Die Rentnerin starb 2011. Zwei übergangene Verwandte klagten auf Ungültigkeit des Testaments. Das Bezirksgericht Hinwil ZH wies die Klage ab, das Obergericht Zürich korrigierte den Entscheid. Das Bundesgericht schliesslich beurteilte das Testament als gültig: Die Demenzdiagnose bedeute nicht, dass die Frau dauerhaft urteilsunfähig sei. ­Wesentlich sei, ob sie zum Zeitpunkt der Testament­erstellung vernunftgemäss handeln konnte. Das war laut Bundes­gericht der Fall.

Bundesgericht, Urteil 4A_401/2022 vom 6. März 2023