Ende 2013 stellte ein junges Paar aus einer Zürcher Goldküstengemeinde eine Tagesmutter an. Sie sollte sich an mehreren Tagen der Woche um die damals fünf Jahre alte Tochter des Paares kümmern. Dafür wurde ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Nach drei Jahren kündigten die Eltern der Tagesmutter fristgerecht auf Ende September 2016. Sie waren mit der Arbeit der heute 68-Jährigen nicht mehr zufrieden. 

Die Tagesmutter klagte darauf die Eltern e...