Eine Aargauer Familie hatte eine Bekannte vorübergehend in der Wohnung aufgenommen. Ihr Ex-Freund stürmte alkoholisiert und mit ­einer Pistole in die Wohnung. Er schrie und gestikulierte während 20 Minuten wild vor der Familie mit Kleinkindern. Zudem setzte er dem 36-jährigen Vater die entsicherte Waffe auf die Brust. Dieser erlitt blei­bende psychische Gesundheitsschäden. Die Suva stellte die Leistungen nach zwei Jahren ein. Das Bundesgericht verpflichtete die Unfallversicherung aber weiterhin zur Zahlung. Eine unmittel­bare Todesgefahr während so langer Zeit sei ein Fall für die Unfallversicherung.

Bundesgericht 8C_551/2022 vom 31. März 2023