Manchmal sind es nur wenige Zentimeter, die Nachbarn zu Prozessparteien machen. So etwa in einer idyllischen Gemeinde im Zürcher Unterland. Dort ragt in einer Einfamilienhaussiedlung die Stützmauer eines Grundeigentümers 6 bis 18 Zentimeter auf das Nachbargrundstück hinüber. Das von der Grenzverletzung betroffene Ehepaar will genau an dieser Stelle im Garten einen Brunnen bauen. Deshalb fordert es von den Nachbarn den Abbruch der Mauer. Doch diese weigern sich. Der St...