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Nein. Schlägt ein überschuldeter Erbe die Erbschaft aus mit dem Zweck, dass seine Gläubiger nicht zu Geld kommen, kann jeder Gläubiger die Ausschlagung innert sechs Monaten anfechten, sofern seine Forderungen nicht anderweitig sichergestellt werden. Bei Gutheissung der Anfechtungsklage wird die Erbschaft vom Konkursamt liquidiert. Der ausschlagende Erbe geht dann in jedem Fall leer aus. Ein Überschuss geht an jene, die das Vermögen bei einer gültigen Ausschlagung erhalten hätten.
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