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Ja. Ansprüche auf Arbeitslosenentschädigung beginnen grundsätzlich nach einer Wartezeit von mindestens fünf Tagen. Keine Wartetage gibt es nur für Versicherte mit höchstens 36 000 Franken Jahreslohn und für Versicherte mit Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 Jahren und höchstens 60 000 Franken Jahreslohn. Für Versicherte mit mehr als 60 000 Franken Jahreseinkommen und ohne Unterhaltspflichten gegenüber Kindern gilt eine Wartezeit von 10, 15 oder 20 Tagen – abhängig von der Höhe ihres versicherten Verdienstes. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz darüber hinaus noch weitere Wartetage vor.
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