Ja. Es ist ohne weiteres ­möglich, per Testament bestimmte Gegenstände der Erbschaft einzelnen Erben zuzuweisen. 

Solche testamentarischen Teilungsvorschriften sind verbindlich und unproblematisch, sofern sie nicht die Pflichtteilsrechte der andern Erben schmälern. Andererseits gilt: Sind sich alle Erben darin einig, dass sie eine Teilungsvorschrift des Verstorbenen nicht be­achten wollen, so kann sie niemand dazu zwingen – auch nicht ein Willensvollstrecker.