Wenigstens über den Sachverhalt sind sich die Parteien im Verhandlungssaal des Bezirksgerichts Kulm AG einig: Die Beklagte, eine Frau um die 40, war in finanzieller Not und suchte ­einen neuen Job. Im Oktober 2016 stiess sie im Internet auf eine Stellenausschreibung – und zwar auf einer Website, die wie der Internetauftritt einer renommierten Immo­bilien­firma aussah. Erst viel später erfuhr die Aargauerin, dass es sich bei der Seite um eine Fälschung han...