Ein Manager einer Genfer Getreide­handelsfirma wurde nach eineinhalb Jahren entlassen und freigestellt. Als Begründung nannte der Betrieb fehlendes Vertrauen. Der Entlassene forderte eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung. Man habe ihn davon abgehalten, seine Arbeit zu erledigen, und ihn an unnötige Sitzungen ins Aus­land geschickt. Zudem habe der Betrieb nach der Entlassung in den Medien Unwahrheiten über ihn verbreitet.

Das Arbeitsgericht in Genf sprach ihm nur knapp ein Mo­nats­gehalt zu. Das Kantons­­gericht Genf verurteilte den Betrieb jedoch zur Zahlung der maximalen Entschädigung von sechs Monatslöhnen. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil.

Bundesgericht, Urteil 4A_259/2022 vom 23. Februar 2023