Eine 45-jährige Frau aus dem Kanton Zürich schlittelte über Bodenwellen und Mulden. Dabei verstauchte sie sich den Nacken und litt danach unter heftigen Schmerzen. Sie war über den Arbeitgeber bei der Suva gegen Freizeit­unfälle versichert. Die Suva verweigerte die Leistung. Das Sozialversicherungs­gericht des Kantons Zürich gab ihr recht: Mulden und Dellen seien auf Schlittelbahnen nichts Besonderes. Es liege kein aussergewöhnliches Ereignis und somit kein Unfall vor. Deshalb muss nun die Krankenkasse die Heilungskosten übernehmen.

Sozialversicherungsgericht Zürich, Urteil UV.2021.00193 vom 13. Mai 2022