Nein. Eine Erstreckung des Mietverhältnisses ist auch bei Eigenbedarf des Vermieters nicht ausgeschlossen. Bei der Beurteilung, ob eine Erstreckung gewährt wird und wie ­lange, berücksichtigt das ­Gericht aber nicht nur die ­Situation des Mieters, sondern auch die Interessen des Vermieters und seiner Familie. Die Schlichtungsbehörde wird prüfen, ob ein dringender Eigenbedarf der Tochter be­steht und wie schwierig Ihre ­Suche nach einer ­neuen Wohnung ist.

In der Regel enden ­solche Verfahren mit einem Kompromiss vor der Schlichtungsstelle: Die Mieter erhalten eine Erstreckung, verpflichten sich aber definitiv, auf ­einen bestimmten Termin auszuziehen.