Der Kläger in der Verhandlung am Basler Arbeitsgericht ist Inhaber eines orthopädischen Schuhgeschäfts. Der Beklagte war bei ihm fast fünf Jahre lang als Orthopädie-Schuhmacher angestellt. Dann kündigte er und begann in einem anderen Orthopädie-Laden zu arbeiten. Nun verlangt der Besitzer des Schuhgeschäfts vom ehemaligen Angestellten rund 30 000 Franken Schadenersatz. Sein Vorwurf: Der Schuhmacher habe die Kunden während der Kündigungs...