Nein. Mit Ihrer Einsprache bewirken Sie ­lediglich, dass den Erbberechtigten vorerst kein Erbschein ausgestellt wird. Können Sie sich mit Ihren Geschwistern nicht über die Teilung der Erbschaft einigen, müssen Sie klagen. Sie haben Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser entspricht drei Vierteln des gesetzlichen Erbanspruchs. Wie hoch dieser ist, hängt von der Anzahl Geschwister ab. Die sogenannte Herabsetzungsklage ­müssten Sie innert eines Jahres ab Kenntnisnahme des Testaments einreichen.