1 Wo muss man Mehrwertsteuern ­bezahlen?

Die Schweizer Mehrwertsteuer wird im ­ganzen Land und im Fürstentum Liechtenstein erhoben. Ausgenommen sind die Talschaften Samnaun GR und Sampuoir GR. Dort sind nur Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig, der Kauf von Waren nicht.

2 Wer muss Mehrwertsteuern bezahlen?

Schweizer Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 100 000 Franken pro Jahr und ausländische Firmen mit entsprechendem Umsatz, wenn sie Leistungen in der Schweiz erbringen. Nicht gewinn­orientierte, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und ­gemeinnützige Institutionen erst ab einem Umsatz von ­mindestens 250 000 Franken pro Jahr.

3 Welche Leistungen sind ­mehrwertsteuerpflichtig?

Besteuert wird die Lieferung von Waren und Dienstleistungen an Konsumenten. Ausgenommen sind zum Beispiel Leistungen im Gesundheitswesen, Kulturveran­staltungen, Eintritte in Museen und Zoos, Sportanlässe, Versicherungsleistungen, die Vermietung von Wohnungen und Spenden.

4 Welche Mehrwertsteuersätze gibt es?

Es gibt drei Steuersätze. Der reduzierte Satz von 2,5 Prozent gilt zum Beispiel für Lebensmittel (ohne Alkohol), Blumen­sträusse, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher. Die Vermietung von  Hotelzimmern und Ferienwohnungen wird zum Sondersteuersatz von 3,7 Prozent besteuert. Für alle übrigen Leistungen gilt der Normalsatz von 7,7 Prozent.

5 Werden die Steuersätze bald erhöht?

Ja, und zwar per 1. Januar 2024. Der ­Normalsatz wird dann neu 8,1 Prozent ­betragen. Der Sondersteuersatz für Hotels steigt auf 3,8 Prozent und der reduzierte Satz auf 2,6 Prozent. Diese Erhöhungen hat die Stimmbevölkerung knapp gutgeheissen.

6  Bei welchen Leistungen muss die Mehrwertsteuer bereits im ­angeschriebenen Preis inbegriffen sein?

Bei Waren zum Verkauf und bei bestimmten Dienstleistungen wie zum Beispiel bei Coiffeursalons, Garagen, Restaurants, Schwimmbädern, Theatern, Autovermietungen oder Textilreinigungen.

7 Was gilt, wenn ein Handwerker in seiner Offerte die Mehrwertsteuer nicht speziell erwähnt?

Sie gilt dann für den Konsumenten als im Preis inbegriffen. Der Handwerker kann sie also nicht zusätzlich in Rechnung stellen.

8 Wie hoch ist die Freigrenze, wenn man im Ausland gekaufte Waren selber in die Schweiz einführt?

Waren für den privaten Gebrauch sind bis zu einem Wert von 300 Franken mehrwertsteuerfrei. Übersteigt der Wert aller Waren diesen Betrag, muss man die Mehrwert­steuer auf den Gesamtwert bezahlen. Das gilt etwa auch für im Ausland vorgenommene Reparaturen am eigenen Auto. 

9 Können zwei Personen gemeinsam eine Ware im Wert von über 300 Franken einführen, ohne die Mehrwertsteuer bezahlen zu müssen?

Nein, einzelne Gegenstände im Wert von über 300 Franken sind auch bei mehreren Personen mehrwertsteuerpflichtig.

10 Gibt es für Waren, die man im ­Ausland online bestellt und sich schicken lässt, auch eine Freigrenze?

Ja. Beträgt die Mehrwertsteuer weniger als fünf Franken, wird sie nicht erhoben. Somit sind eingeführte Waren bis zu einem Wert von 65 Franken bei 7,7 Prozent ­Mehrwertsteuersatz oder 200 Franken bei 2,5 Prozent Mehrwertsteueransatz ­steuerfrei. Zum Warenwert gehören neben dem Kaufpreis auch die Kosten für Verpackung, Versicherung und Porto.