Zwei Kollegen aus dem Thurgau ver­abredeten sich für eine Spritztour mit dem Auto. Der Lenker fuhr in einem ­Tunnel 130 statt der erlaubten 60 Stundenkilometer. Sein Kollege filmte die Tat mit dem Handy. Das Bezirksgericht Münchwilen TG verurteilte den Mit­fahrer als Gehilfen einer groben Verkehrsregelverletzung. Er habe den Fahrer mit ­seiner Videoaufnahme beim Rasen moralisch unterstützt. Das Obergericht Thurgau ­bestätigte den Entscheid und verurteilte den Mitfahrer zu einer bedingten Geldstrafe von 9900 Franken und einer Busse von 1672 Franken.

Obergericht Thurgau, Urteil SBR.2021.37 vom 4. Oktober 2021