Ein Mann aus Winterthur ZH wurde auf der Autobahn geblitzt, als er mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h fuhr. Er erklärte vor dem Bezirksgericht Winter­thur ZH, seine Frau leide an einer Herz­erkrankung. Auf der Fahrt nach Hause habe sie einen Anfall erlitten. Er sei mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren, um rasch zu den nötigen Medikamenten zu gelangen. Die Zürcher Gerichte gingen auf seine Argumente ein. Das Bundes­gericht aber entschied anders: Wer so schnell fahre, gefährde eine Vielzahl von Leuten, um nur eine einzige Person zu schützen. Das sei nicht verhältnismässig. Zudem hätte der Mann seine Ehefrau ins näher gelegene Spital fahren können.

Bundesgericht, Urteil 6B_322/2022 vom 25. August 2022