Eine Frau mietete in Zürich eine 2-Zimmer-Wohnung für 1225 Franken pro ­Monat. Sie erfuhr, dass die Vormieterin nur 903 Franken gezahlt hatte. Das Miet­gericht und das Obergericht Zürich erachteten die Miete als missbräuchlich und legten sie auf 1020 Franken fest. Das Bundesgericht hiess aber die Beschwerde der Vermieterin gut. Das Gericht geht zwar von einem missbräuch­lichen Zins aus, wenn ihn Vermieter gegenüber dem Vormieter um deutlich mehr als 10 Prozent erhöhen. Der Vermieter reichte ­jedoch Belege ein, um aufzuzeigen, dass der Zins quartierüblich ist. 

Bundesgericht 4A_183/2020 vom 6. Mai 2021