Ein Angestellter aus dem Kanton Aargau war laut Arbeitsvertrag verpflichtet, bei einem Anruf des Chefs die Arbeit innert 15 Minuten aufzunehmen. Für diesen Bereitschaftsdienst von 125 Stunden im Lauf eines Jahres forderte er zusätzlich zum Lohn 4945 Franken. Das Bezirks­gericht Aarau hiess seine Klage gut. Das Obergericht bestätigte: Verpflichte sich ein Angestellter, kurzfristig einzuspringen, gelte der Pikettdienst als Arbeitszeit. Anders wäre es, wenn der Angestellte die Aufgebote auch ablehnen könnte.

Obergericht Aargau, Urteil ZVE.2022.18 vom 30. Mai 2022