Ein Mieterpaar aus Dornach SO zahlte die Wasserkosten elf Jahre lang nach der Grösse der Wohnung. Der Vermieter ­sanierte das Haus und berechnete die Wasserkosten neu gemäss tatsächlichem Verbrauch der Mieter. Diese wehrten sich dagegen vor dem Richteramt Dorneck-Thierstein SO. Der neue Verteilschlüssel sei ungültig zu erklären. Das Gericht gab ihnen nur fürs erste Jahr recht. Das Paar zog den Fall ans Obergericht weiter. Dieses beurteilte den neuen Verteilschlüssel auch für die Folgejahre als nichtig. Er könne zu höheren Nebenkosten führen. Die Vertragsänderung sei deshalb nur gültig, wenn sie auf dem amtlichen Formular mitgeteilt werde. Dies habe der Vermieter nicht getan. Das führe zur Ungültigkeit der Änderung.

Obergericht Solothurn, Urteil ­ZKBER.2018.81 vom 23. Juli 2019