Ein Mann kaufte einen Gebrauchtwagen. Im Inserat stand, das Auto sei «wie neu». Später stellte sich heraus, dass es sich um einen Unfallwagen handelte. Der Käufer klagte vor dem Landgericht Uri. Im Inserat sei ihm «Un­fallfreiheit» zugesichert worden. Das Landgericht, das Obergericht des Kantons Uri und das Bundesgericht wiesen die Klage ab. Bei der Formulierung «wie neu» handle es sich nicht um eine Zusicherung, sondern um eine «Anpreisung, welche die Kauflust fördern solle». 

Bundesgericht, Urteil 4A_538/2013 vom 19. März 2014