Eine 91-jährige Frau aus Zürich starb 2020. Die Staatsanwaltschaft eröffnete nach Hinweisen aus der Verwandtschaft eine Strafuntersuchung gegen die Betreuerin. Grund waren verdächtige Überweisungen auf ihr Konto. Die Schwester der Verstorbenen nahm als Geschädigte am Verfahren teil. Die Staatsanwaltschaft stellte es später ein. Dagegen wehrte sich die Frau, verstarb dann jedoch.

Ihre Kinder verlangten, das Verfahren zur Aufklärung des Tods ihrer Tante sei weiterzuführen. Das Bundesgericht lehnte das ab: Nur nahe Angehörige dürften eine Strafuntersuchung fordern, Nichten und Neffen nicht.

Bundesgericht, Urteil 7B_115/2022 vom 23. Oktober 2023