Ein Hausbesitzer aus Wollerau SZ will eine Garage bauen. Er fragt beim Notariat des Bezirks Höfe SZ nach, welche Pläne er ändern müsse. Der stellvertretende Notar berät den Hausbesitzer zehn Minuten lang und schickt ihm elf beglaubigte Plankopien zu. Die Rechnung beträgt Fr. 355.05. Der Eigentümer erhebt Beschwerde vor dem Kantonsgericht Schwyz. Dieses reduziert die Gebühr auf 98 Franken. Für die zehnminütige Beratung sei ein Honorar von 33 Franken ­angemessen. Die Kosten für eine beglaubigte Seite reduziert das Gericht um die Hälfte, da der Kunde gewöhnliche Kopien verlangt hatte und das Notariat ihn nicht vorgängig auf die hohen Kosten aufmerksam gemacht hatte.

Kantonsgericht Schwyz, Beschluss ZK2 2020 85 vom 13. Juli 2021