Ein verheiratetes Paar trennte sich im Jahr 2014. Der Mann glaubte, seine Frau sei in die Dominikanische Republik zurückgekehrt. und meldete sie beim Migrationsamt und bei der Krankenkasse ab. Ein Jahr später liess sich die Frau im Universitätsspital Zürich behandeln. Der Ehegatte erhielt die Rechnung über 19 000 Franken, zahlte aber nicht. Das Spital klagte den Betrag ein und bekam von allen Instanzen bis zum Bundesgericht recht. Laut kantonalem Gesetz haftet ein Ehegatte für Spitalkosten des andern, solange keine gerichtliche Trennung vorliegt. Das war nicht der Fall, der Mann muss den Betrag zahlen. 

Bundesgericht, Urteil 2C_94/2019, Urteil vom 1. Oktober 2019