Auszug der Mieter aus der Wohnung und forderte 20 000 Franken Schadenersatz. Auf dem Wohnungsabnahme­protokoll fehlte die Unterschrift der ­Mieter. Die Mieter an­erkannten lediglich einen Schaden von 1700 Franken. Das Mietgericht und das Kantonsgericht ­Freiburg gaben den Mietern recht. Der Grund: Die Mängel­rüge ­erfolgte viel zu spät. Die ­Vermieterin hätte sie ­innert zwei oder drei Werk­tagen, ­maximal aber innert ­einer Woche den Mietern ­zustellen ­müssen.

Kantonsgericht Freiburg, Entscheid 102 2015 211 vom 6. Januar 2016