Ein 67-jähriger Mann heiratete eine 21 Jahre jüngere Frau. Vor der Heirat verpflichtete er sich, ihr nach einer allfälligen Scheidung monatlich 20 000 Franken zu zahlen. Nach sieben Jahren reichte er die Scheidung ein. Das Zivilgericht Stadt Basel sprach der Frau 700 000 Franken zu, verweigerte aber die monatlichen Alimente von 20 000 Franken. Die Frau prozessierte erfolgreich bis vor Bundesgericht. Alimente könne man bereits vor der Heirat per Vertrag gültig vereinbaren. Allerdings müsse die Vorinstanz prüfen, ob sie zum Zeitpunkt der Scheidung in der vereinbarten Höhe angemessen waren.

Bundesgericht, Urteil 5A_778/2018 vom 23.8.2019