Ein lediges Konkubinatspaar bekam ein Kind. Der Vater verpflichtete sich vertraglich zur Zahlung von monatlich 2000 Franken an die Mutter und zur hälftigen Beteiligung an den Betreuungskosten. Acht Jahre später trennte sich das Paar. Die Mutter forderte 200 000 Franken für die gemäss Vertrag geschuldeten Zahlungen seit Geburt des Kinds. Das Bezirksgericht Winterthur reduzierte den Betrag auf die Hälfte, das Zürcher Obergericht wies die Klage vollumfänglich ab. Das Bundesgericht war gleicher Ansicht: Die Frau habe während des Konkubinats nie geltend gemacht, der Mann komme seiner Unterhaltspflicht nicht genügend nach. Damit habe sie auf weitere ­Zahlungen für diese Zeit verzichtet.

Bundesgericht, Urteil 5A_357/2015 vom 19. August 2015