Der Kanton Appenzell Innerrhoden verfügte, dass auf einem bestimmten Strassenabschnitt Tempo 30 gelten soll. Dagegen wehrte sich ein in der Nachbarschaft wohnendes Ehepaar vor der kantonalen Standeskommission, dem Kantonsgericht und dem Bundesgericht vergeblich. Laut dem Bundesgericht kann sich gegen solche Tempobeschränkungen nur beschweren, wer als Anwohner oder ­Pendler die Strasse regelmässig benutzt oder in anderer Form stärker davon betroffen sei als die ­All­gemeinheit. Das Paar wohne aber rund einen Kilometer entfernt. Ein Gutachten habe ergeben, dass nicht mit einer ­Verkehrsverlagerung in die Wohnstrasse des ­Ehepaars zu rechnen sei. Daher trat das Gericht auf die Beschwerde des Ehepaars nicht ein. 

Bundesgericht, Urteil 1C_250/2015 vom 2. November 2015