Ein Ehepaar wurde vom kantonalen Steueramt Zürich veranlagt. Bei der ­Einsprache stellte es ein Ausstands­gesuch gegen seine Steuerkommissärin. ­Bevor ­darüber entschieden wurde, fand beim Steueramt eine Anhörung des Ehepaars statt. Dieses wehrte sich ­gegen die ­Teilnahme der abgelehnten Steuer­kommissärin. Es fühlte sich durch sie unfair behandelt. Die Gerichte ver­neinten aber eine Voreingenommenheit der Kommissärin. Dafür reiche nicht, dass sie in den Vorjahren für die Ver­anlagung des Ehepaars zuständig war und es ­bereits damals Differenzen gab. 

Bundesgericht, Urteile 2C_811/2016 und 2C_812/2016 vom 6. Oktober 2016