In den 1950er Jahren ­wurden in Weggis LU Wohnhäuser an einem steilen Hang gebaut. Nach ­Un­wettern wurde das ­Ge­lände später als steinschlaggefährdet eingestuft. 

Der Gemeinderat verfügte 2014, die Häuser seien aus Sicherheitsgründen abzureissen. Dagegen wehrte sich ein Eigentümer beim Kantonsgericht Luzern und beim Bundesgericht. Laut Letzterem ist es für die Gemeinde unzumutbar, teure Schutzvorrichtungen wie Netze zu erstellen und zu unterhalten, um die Häuser zu schützen. Zudem sei zweifelhaft, ob die Netze die Gebäude vor Steinschlag tatsächlich schützen könnten. 

Bundesgericht, Urteil 1C_567/2014 vom 14. Juli 2015