Eine junge Frau wurde Opfer eines Sexualdelikts. Ihre Unfallversicherung, die Helsana, zahlte Heilbehandlungen und Taggelder. Sie stellte die Leistungen fünf Jahre später jedoch ein. Begründung: Der Übergriff sei nicht so massiv gewesen, dass er nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge geeignet wäre, weiter Beschwerden auszulösen. Dagegen wehrte sich die Frau vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern, das ihr nur teilweise recht gab. Das Bundesgericht sah es anders: Die Straftat sei auch sieben Jahre später noch die alleinige Ursache für die psychische Erkrankung und die Arbeits­unfähigkeit. 

Bundesgericht, Urteil 8C_412/2015 vom 5. November 2015