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Nach der Zusammenführung zweier Autobahnen und dem Ende der Sicherheitslinie überholte ein Autofahrer einen Lastwagen rechts. Das Strafgericht und das Obergericht des Kantons Zug verurteilen ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 50 Franken. Der Mann wehrt sich, die Autobahn sei übersichtlich und der Lastwagenfahrer habe nach dem Ende der Sicherheitslinie nicht von der mittleren auf die rechte Spur gewechselt. Vergeblich: Auch das Bundesgericht stuft seine Fahrweise als schwere Verkehrsregelverletzung ein. Rechtsüberholen führe zu einer erheblichen Unfallgefahr.
Bundesgericht, Urteil 6B_112/2016 vom 6. Juni 2016
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